25.11.2011
Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) - Hausbesitzer, die von bergbaubedingten Erdbeben betroffen sind, können auf Entschädigungszahlungen hoffen.
Das Saarbrücker Landgericht sah es im Prozess zwischen einen Hauseigentümer aus Lebach und dem Bergbaukonzern RAG als erwiesen an, dass die
Erschütterungen für den Kläger nicht zumutbar seien und belegte den Konzern mit einer Ausgleichszahlung von etwas mehr als 1.100 Euro.
Das Urteil könnte ein Exempel statuieren, weil viele Bergbaubetroffene im Saarland und möglicherweise auch in Nordrhein-Westfalen nun Ausgleichszahlungen verlangen könnten. In dem Musterprozess hatte sich ein Hauseigentümer erstmals auf das Nachbarschafts- und nicht das Bergbaurecht berufen. Der mehrere Jahre andauernde Rechtsstreit ging mit dem Urteil zu Ende.
Foto: Dierk Schaefer, Lizenz: dts-news.de/cc-by










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